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Kundeninfo: Neue Bauordnung NÖ

Sehr geehrte Kunde/-innen, liebe Besucher/-innen!

Aufgrund der in Kraft getretenen Änderungen der NÖ - Bauordnung ist bei Neu - Reparaturverglasungen von Innen – Außentüren die Verwendung von Sicherheitsglas oder Splitterschutzfolien zwingend vorgeschrieben und kann auch nur mehr so von uns hergestellt werden.

Im Falle der Reparaturen ist mit folgenden Problemen zu rechen:

Die Versicherungen ersetzten in der Regel immer nur die Kosten für die Widerherstellung der selben Sache, also so, wie sie sich vor dem versicherten Schadensfall geboten hat.
So kommt es immer bei Verbesserungen zu Leistungskürzungen.
Da aufgrund der behördlichen Auflage mindestens eine Sicherheitsverglasung errichtet werden muss, gilt diese Glasfläche folglich auch als Verbesserung.
Stellen sie sicher, dass in ihrer individuellen Versicherungslösung, die Klausel
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen - verankert ist oder wird. (der Vorteil ist dann nicht nur auf den Glasbruch beschränkt)

Um dies abzuklären helfen wir ihnen - wir schaun für sie nach - wir bieten Lösungen - in Kooperation mit unserem Versicherungsmakler Erich Kuzel.

www.aaaa.at